REGELN UND VORSCHRIFTEN
Die Regeln und Vorschriften müssen gegenüber der Organisation, ihren Vertretern und dem Veranstaltungsort jederzeit befolgt und eingehalten werden.
Epigraph:
- VERHALTENSKODEX.
- KLEIDERORDNUNG.
- GRIFFE UND REINIGUNG.
- REQUISITEN.
- MUSIK- UND VIDEOPROJEKTION.
- BÜHNEN- UND BARAUSWAHL.
- BLITZ.
- AUSNAHMEFÄLLE BEI KATEGORIEUMZIEHEN.
- WEITERE STRAFEN.
10. ANWESENHEIT UND HANDLUNGSABLAUF.
11. TECHNISCHE UNTERBRECHUNGEN UND AUSFÄLLE.
12. SICHERHEIT UND EINSTELLUNG DER AKTION.
13. ÄNDERUNGEN DER VORSCHRIFTEN.
14. Recht auf Zulassung und Teilnahme.
15. KÜNSTLERISCHE INHALTE, SYMBOLE UND SINNVOLLE DARSTELLUNGEN.
16. NICHT ABGEDECKTE FÄLLE.
17. FOTOS UND VIDEO.
18. BARTEST.
19. TEILNAHMEGEBÜHR.
- VERHALTENSKODEX
Alle Teilnehmer, Trainer und Begleiter müssen während der Meisterschaft ein respektvolles und sportliches Verhalten an den Tag legen.
- Athleten, Teamkollegen, Jury, Organisation, Mitarbeiter und Theaterpersonal werden jederzeit respektiert.
- Beleidigungen, Drohungen, Spott, Belästigungen, Provokationen, Diskriminierung oder einschüchterndes Verhalten werden nicht toleriert.
- Jeder körperliche Angriff, jeder versuchte Angriff oder jede ernsthafte Bedrohung führt zum sofortigen Verweis vom Gelände und kann zur Disqualifikation und einem Verbot der Teilnahme an zukünftigen Veranstaltungen führen.
- Beschwerden müssen respektvoll und ausschließlich über die von der Organisation eingerichteten Kanäle vorgebracht werden.
- Jeder Athlet ist selbst dafür verantwortlich, seine Trainer und Betreuer über diese Regeln zu informieren. Ihr Verhalten kann sich auch auf die Teilnahme des Athleten auswirken.
- Die Einrichtungen und Anweisungen des Theaterpersonals sind zu beachten. Der Zutritt zu gesperrten Bereichen, das Blockieren von Ausgängen, die Manipulation technischer Geräte oder die Beschädigung von Anlagen ist verboten.
- Buhrufe, beleidigende Kommentare oder Handlungen, die die Teilnehmer ablenken sollen, sind während der Aufführungen nicht gestattet.
- Die Organisation kann jede Person rügen, bestrafen, disqualifizieren oder ausschließen, deren Verhalten die Sicherheit, den Respekt oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigt.
- Drogen und Alkohol sind während des Wettkampfs und/oder unter deren Einfluss verboten.
2. Kleiderordnung
- Die Kleidung muss für den Wettkampf geeignet sein und die Intimbereiche, einschließlich Genitalien, Gesäß und, im Falle von Frauen, die Brüste, vollständig bedecken.
- Transparente Kleidungsstücke, wie z. B. Schnüre, Seile oder ähnliche Gegenstände, die diese Bereiche unbedeckt lassen, sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können zur Disqualifizierung führen.
- Während der Aufführung dürfen Kleidungsstücke wie Umhänge, Masken, Jacken oder Röcke abgelegt werden, sofern die übrigen Kostüme weiterhin diesen Regeln entsprechen.
- Das Tragen von Sport- oder Tanzschuhen, wie zum Beispiel Ballett-, Jazz- oder Gymnastikschuhen, ist erlaubt.
- Die Verwendung von Handschuhen oder Knie- bzw. Knöchelschützern ist nicht gestattet, außer aus medizinischen Gründen, die durch die im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens vorab per E-Mail eingereichten Unterlagen ordnungsgemäß begründet sind.
3. REINIGUNG VON GRIFFEN UND BÜHNE
Folgende Greiferprodukte sind nicht zulässig:
- Sie können die Stäbe beschädigen oder verschmutzen.
- Ob es sich um Klebstoff oder Harz handelt.
- Hinterlassen Sie eine Bewertung.
- Jegliche Art von Balsam, Lotion oder Creme, die andere Teilnehmer zum Ausrutschen bringen könnte.
- Die maximale Reinigungszeit beträgt 1 Minute.
- Es ist verboten, irgendeine Art von Griff am Pfosten anzubringen, der Kandidat darf ihn aber selbst anbringen.
- Der Athlet darf sein persönliches Team mitbringen, um die Stangen und die Bühne zu reinigen, wobei die vorgegebene Zeit einzuhalten ist.
Athleten, die einen Griff verwenden, der für die Stangenreiniger schwer zu reinigen ist und länger als üblich dauert, werden bestraft.
Die Strafe wird von der Jury festgelegt und beträgt -5 Punkte für den Athleten.
(Maximale Dauer 1 Minute)
Sie können Dry Hands und andere zugelassene Griffe auf der Website unseres Sponsors www.polegrip.eu erwerben.
4. Requisiten
- Requisiten sind bei Aufführungen erlaubt, sofern sie nicht länger als eine Minute auf der Bühne stehen. Personen, die Requisiten auf die Bühne bringen, müssen eine Eintrittskarte kaufen.
- Der Athlet bzw. sein Team ist dafür verantwortlich, alle Requisiten und Gegenstände, die verwendet wurden, unmittelbar nach Ende der Aufführung zu entfernen, sodass die Bühne frei und in einem geeigneten Zustand für den nächsten Teilnehmer ist.
- Es ist nicht gestattet, Elemente oder Substanzen zu verwenden, die die Bühne rutschig, gefährlich oder beschädigt machen oder die zwischen den Aufführungen eine außerordentliche Reinigung erfordern.
- Sofern nicht ausdrücklich im Voraus von der Organisation genehmigt, ist die Verwendung von Flüssigkeiten, Ölen, Cremes, Farben, Pulvern, Glitzer, Konfetti, echten oder simulierten Kristallen, klebrigen Substanzen oder anderen Materialien, die die Bühne, die Absperrungen oder die nachfolgenden Teilnehmer verschmutzen, beschädigen oder deren Sicherheit gefährden könnten, verboten.
- Die Organisation kann vorab Informationen über jegliche Requisiten anfordern und deren Verwendung untersagen, wenn sie der Ansicht ist, dass diese ein Risiko für die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs darstellen.
- Es empfiehlt sich, sich nach den technischen Voraussetzungen zu erkundigen, falls dies nicht möglich sein sollte.
- Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zu einem Punktabzug von -5 Punkten führen.
5. MUSIK- UND VIDEOPROJEKTION
- Die Athleten müssen eine MP3- oder MP4-Datei mit der für ihren Auftritt ausgewählten Musik bereitstellen.
- Die Teilnehmer sind für die korrekten Track-Einstellungen verantwortlich. Die Organisatoren können die Audiodatei weder bearbeiten noch die Lautstärke anpassen oder Hintergrundgeräusche entfernen.
- Die Musik kann eine Mischung aus mehreren Liedern sein und Texte enthalten.
- Ein Lied kann in derselben Kategorie wiederholt werden; aufgrund der Anzahl der Aufführungen, der verschiedenen Editionen der Musik und des Liefertermins kann nicht garantiert werden, dass dies nicht geschieht.
- Die Athleten sind verpflichtet, die Datei am Tag der Meisterschaft auf einem USB-Stick mitzubringen, falls es zu einem Ausfall kommen sollte.
- Das Infanta Leonor Theater verfügt über ein Rundhorizont zur Wiedergabe von Videoprojektionen.
- Die Dateien müssen im richtigen Format gesendet werden. MP4 Die Musik wurde in das Video integriert. (MP3-Spur und Video dürfen nicht auf separaten Spuren verwendet werden; alles muss im selben Video im MP4-Format vorliegen.)
- MP3-Datei, wenn es sich nur um Musik handelt, und MP4-Datei, wenn es sich um Videoprojektion handelt.
- Es muss an campeonatopolespain@gmail.com gesendet werden. Falls es sich um eine sehr große Datei handelt, können Sie sie über WeTransfer an dieselbe E-Mail-Adresse senden.
Jegliche Werbung in den vom Athleten gezeigten Videos ist verboten.
6.BÜHNEN- UND BARAUSWAHL
- Die Bühnenfläche besteht aus 3 Balken aus 45-mm-XPole, 4 m hoch.
- Die linke Stange (aus Sicht des Publikums) ist fest, die rechte Stange dreht sich, und die mittlere Stange wird vom Athleten im Anmeldeformular ausgewählt. Die Verwendung der dritten, mittleren Stange in der Übung ist nicht verpflichtend.
- In den einzelnen Kategorien können Sie festlegen, wie nur der Mittelbalken platziert werden soll.
- In den Kategorien Doppel und Gruppe können die Künstler frei wählen, wie sie die 3 Takte in ihrer Darbietung platzieren möchten.
7. BELEUCHTUNG
- Das Theater verfügt über sowohl kühle als auch warme Beleuchtung, die an die Atmosphäre jeder Aufführung angepasst werden kann.
- Spezielle Effekte, wie zum Beispiel ein Stromausfall, können ebenfalls angefordert werden, sofern sie klar angegeben und zeitlich festgelegt werden.
- Alle Präferenzen, Änderungen und Lichteffekte müssen innerhalb des festgelegten Zeitrahmens in den technischen Spezifikationen detailliert beschrieben werden.
- Die Anträge unterliegen der technischen Machbarkeit und müssen von der Organisation und den Mitarbeitern des Theaters genehmigt werden.
8. AUSNAHMEFÄLLE BEI KATEGORIEUMZIEHEN
- Wenn ein Athlet eine Verletzung erleidet, schwanger wird, eine längere Zeit inaktiv ist oder aufgrund des Zeitablaufs oder anderer gerechtfertigter Umstände einen erheblichen Verlust seines körperlichen Leistungsniveaus erleidet, kann die Organisation seine Teilnahme in einer niedrigeren Kategorie entsprechend seinem aktuellen Leistungsniveau genehmigen.
- In diesen Ausnahmefällen werden die bisherige Erfolgsbilanz, Podiumsplätze und frühere Ergebnisse zwar berücksichtigt, sind aber nicht ausschlaggebend.
- Die Organisation wird gemeinsam mit den Juroren jede Situation einzeln bewerten und die am besten geeignete Kategorie festlegen, um einen fairen und ausgewogenen Wettbewerb zu gewährleisten.
9. SONSTIGE STRAFEN
- Verschweigen von Leistungsniveau oder Erfolgen: Wer absichtlich Informationen über Leistungsniveau, Erfahrung, Erfolge oder frühere Teilnahme verschweigt, verfälscht oder weglässt, um in einer niedrigeren Kategorie anzutreten, kann einen sofortigen Kategoriewechsel, einen Punktabzug von -15 Punkten oder die Disqualifikation zur Folge haben.
- Plagiat einer Darbietung: Die offensichtliche und wesentliche Reproduktion eines künstlerischen Werks, das zuvor von einem anderen Athleten in einem Wettkampf geschaffen oder aufgeführt wurde, führt zur Disqualifikation und zum Verlust jeglicher verliehener Auszeichnung. Inspiration oder die Verwendung einzelner Elemente gelten nicht als Plagiat; es muss sich um eine eindeutige Kopie der Choreografie, des Konzepts, der Inszenierung oder ihrer Hauptelemente handeln.
- Entscheidung der Jury: Die Beurteilung dieser Verstöße obliegt der Jury, deren Mitglieder auf Grundlage dieser Bestimmungen und der vorliegenden Beweise nach eigenem Ermessen urteilen. Die getroffene Entscheidung ist bindend.
10. Anwesenheit und Handlungsreihenfolge
- Die Athleten müssen rechtzeitig vor ihrem Auftritt im von der Organisation angegebenen Bereich vorbereitet und verfügbar sein.
- Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine Startreihenfolge zu kennen und den Anweisungen des Organisationspersonals Folge zu leisten.
- Wenn ein Athlet zum Wettkampf nicht zur Verfügung steht, kann die Organisation je nach den Umständen seine Startreihenfolge ändern, seine Teilnahme auf einen anderen Zeitpunkt verlegen oder ihn disqualifizieren.
- Verzögerungen, die auf berechtigte Gründe oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, werden von der Organisation individuell geprüft.
11. Unterbrechungen und technische Störungen
- Wird eine Aufführung durch einen technischen Defekt unterbrochen oder beeinträchtigt, der außerhalb der Kontrolle des Athleten liegt – einschließlich Problemen mit der Tonanlage, der Beleuchtung, der Videoprojektion, den Stangen, der Bühne oder anderen Elementen, die in der Verantwortung der Organisation liegen –, kann die Organisation die Aufführung stoppen und deren vollständige oder teilweise Wiederholung genehmigen.
- Der Athlet wird nicht für technische Vorfälle bestraft, für die er nicht verantwortlich ist.
- Wenn das Problem auf die vom Teilnehmer bereitgestellte Musik- oder Videodatei, seine Requisiten oder ein anderes Element zurückzuführen ist, für das er verantwortlich ist, wird die Organisation die Umstände beurteilen und entscheiden, ob die Aufführung fortgesetzt, wiederholt oder beendet wird.
- Die Entscheidung über die Wiederholung einer Aufführung und den Zeitpunkt, zu dem diese stattfinden soll, liegt allein in der Verantwortung der Organisation und der Jury.
12. SICHERHEIT UND EINSTELLUNG EINER AKTION
- Die Sicherheit der Athleten, ihrer Begleiter, des Personals und der Öffentlichkeit hat während des gesamten Wettbewerbs oberste Priorität.
- Die Organisation und/oder die Jury können eine Aufführung sofort abbrechen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine offensichtliche Gefahr für die körperliche Unversehrtheit des Athleten, anderer Teilnehmer, des Veranstaltungspersonals oder der Öffentlichkeit besteht.
- Eine Aufführung kann auch abgebrochen werden, wenn ein Problem an den Gittern, der Bühne, den Requisiten, den Kostümen oder einem anderen Element festgestellt wird, das die Sicherheit gefährden könnte.
- Die Unterbrechung eines Wettkampfs aus Sicherheitsgründen führt nicht automatisch zur Disqualifikation des Athleten. Die Organisatoren werden die Umstände prüfen und entscheiden, ob der Wettkampf fortgesetzt, wiederholt oder abgebrochen werden kann.
- Die Athleten müssen jederzeit die Anweisungen der Organisation, des technischen Personals, des Sicherheitspersonals und der Kampfrichter respektieren.
13. Änderungen der Vorschriften
- Pole Spain behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen bei Bedarf zu ändern, zu erweitern oder zu aktualisieren, um das ordnungsgemäße Funktionieren, die Sicherheit, die Fairness oder die Weiterentwicklung des Wettbewerbs zu gewährleisten.
- Alle relevanten Änderungen, die bereits registrierte Teilnehmer betreffen, werden über die von der Organisation eingerichteten offiziellen Kanäle mitgeteilt.
- Wenn außergewöhnliche Umstände oder Situationen, die in diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich vorgesehen sind, eine Entscheidung erfordern, obliegt es der Organisation, diese unter Berücksichtigung der Kriterien Sicherheit, Fairness, Verhältnismäßigkeit und einer ordnungsgemäßen Entwicklung des Wettbewerbs zu treffen.
- Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für eine bestimmte Situation hindert die Organisation nicht daran, die Maßnahmen zu ergreifen, die sie zur Lösung des Problems für notwendig erachtet.
- Die Teilnahme an Pole Spain setzt die Akzeptanz der geltenden Bestimmungen und der von der Organisation in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen getroffenen Entscheidungen voraus.
14. Recht auf Zulassung und Teilnahme
Die Organisation kann eine Anmeldung ablehnen, die Teilnahme verweigern oder den Ausschluss von der Veranstaltung verlangen, wenn objektive Gründe vorliegen, unter anderem im Zusammenhang mit Folgendem:
- Früherer oder aktueller Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.
- Respektloses, bedrohliches, gewalttätiges, diskriminierendes oder dem Zusammenleben abträgliches Verhalten.
- Verhaltensweisen, die die ordnungsgemäße Durchführung, Sicherheit, Organisation oder das Image der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.
- Nichtbeachtung der Anweisungen der Organisation, des Theaterpersonals, der Richter oder des Sicherheitspersonals.
- Manipulation, Verfälschung oder Verschweigen relevanter Informationen im Registrierungsprozess.
- Ausreichend schwerwiegende Verhaltensweisen, die bei früheren Ausgaben der Veranstaltung aufgetreten sind.
- Alle anderen objektiven Umstände, die die Sicherheit, Integrität, normale Funktionsfähigkeit oder die in dieser Verordnung festgelegten Grundsätze gefährden könnten.
Die Annahme eines Registrierungsantrags begründet kein automatisches Recht auf Teilnahme, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine oder mehrere der in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen nicht erfüllt wurden.
Jede Entscheidung über einen Ausschluss, eine Verweigerung der Teilnahme oder einen Ausschluss wird von der Organisation unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände und in Übereinstimmung mit objektiven, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Kriterien getroffen.
Die Teilnahme an Pole Spain setzt die ausdrückliche Akzeptanz dieser Bestimmung und der übrigen Wettbewerbsregeln voraus.
15. KÜNSTLERISCHER INHALT, SYMBOLE UND SINNVOLLE DARSTELLUNGEN
Handlungen, die ausdrücklich, überwiegend oder wahrscheinlich eine vernünftigerweise anstößige Auslegung hervorrufen, können mit einer Strafe oder einem Ausschluss geahndet werden:
- Symbole, Embleme, Gesten oder Elemente, die mit totalitären Ideologien, extremistischen Organisationen, Hassbewegungen oder Regimen, die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind, in Verbindung stehen.
- Begrüßungen, Slogans, Uniformen, Abzeichen oder Darstellungen, die als Erhöhung, Normalisierung, Verherrlichung oder Verharmlosung der genannten Ideologien interpretiert werden können.
- Diskriminierende, erniedrigende oder hasserfüllte Inhalte aufgrund von Rasse, Herkunft, Nationalität, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung oder anderen persönlichen Umständen.
- Extrem gewalttätige, erniedrigende, entwürdigende oder verstörende Darstellungen, die über das für das künstlerische Vorhaben vernünftigerweise notwendige Maß hinausgehen.
- Jegliche Inhalte, die das Image, die Sicherheit, das Zusammenleben oder die Werte des Wettbewerbs ernsthaft gefährden könnten.
Die kritische, historische, pädagogische, künstlerische oder satirische Intention eines Werkes wird berücksichtigt, schließt aber an sich nicht aus, dass bestimmte Symbole, Gesten, visuelle Elemente oder Darstellungen als mit den Bestimmungen unvereinbar angesehen werden.
Aufführungen mit politischer, religiöser, militärischer, historischer oder anderweitig potenziell sensibler Symbolik müssen den Veranstaltern im Voraus gemeldet werden. Pole Spain kann eine Beschreibung des Vorhabens, Bilder von Bühnenelementen, Kostümen, Requisiten oder sonstige Informationen anfordern, die zur Beurteilung der Eignung erforderlich sind.
Die Organisation kann vor der Aufführung die Entfernung oder Änderung bestimmter Elemente verlangen, wenn sie der Ansicht ist, dass diese gegen diese Grundsätze verstoßen könnten.
Die Organisatoren und/oder die Jury können eine Darbietung bestrafen oder disqualifizieren, wenn sie deren Inhalt als unvereinbar mit den Werten und Standards von Pole Spain erachten. Bei dieser Entscheidung können sie unter anderem den Gesamtkontext der Darbietung, deren erkennbare Intention sowie die Intensität, Dauer, Wiederholung und Hervorhebung der verwendeten Elemente berücksichtigen.
Das Fehlen eines ausdrücklichen Verbots eines bestimmten Symbols, einer Geste, eines Elements, einer Darstellung oder eines Inhalts bedeutet nicht zwangsläufig dessen Genehmigung.
Die Teilnahme an Pole Spain setzt die Akzeptanz dieser Bedingungen und der von der Organisation im Rahmen der Umsetzung dieses Abschnitts getroffenen Entscheidungen voraus.
16. NICHT ABGEDECKTE FÄLLE.
- Jede Situation, jeder Umstand oder jeder Vorfall, der in diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich geregelt ist, wird von der Organisation Pole Spain beurteilt und entschieden.
- Bei der Entscheidungsfindung werden die besonderen Umstände des Falles, die Sicherheit der Teilnehmer, die Fairness des Wettbewerbs, der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung und die in dieser Regelung festgelegten Grundsätze berücksichtigt.
- Bei Bedarf kann die Organisation vor einer Entscheidung die Jury, das technische Personal, Sicherheitsbeamte oder andere beteiligte Personen konsultieren.
- Das Fehlen einer spezifischen Regel für eine bestimmte Situation bedeutet nicht, dass die Situation automatisch zulässig ist.
- Entscheidungen, die die Organisation in unvorhergesehenen Situationen trifft, sind während des Wettbewerbs bindend.
17. FOTOS UND VIDEOS
- Die teilnehmenden Athleten müssen vor der Veranstaltung die entsprechende Genehmigung und Übertragung der Bildrechte, der Foto- und audiovisuellen Materialrechte, die von der Organisation Pole Spain festgelegt wurde, unterzeichnen.
- Die Teilnahme an der Meisterschaft setzt die Annahme und gegebenenfalls die Unterzeichnung des genannten Dokuments voraus.
- Während der Veranstaltung können der Veranstalter und autorisierte Fachleute Fotos, Videoaufnahmen und anderes audiovisuelles Material im Zusammenhang mit dem Wettbewerb anfertigen.
- Die Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und sonstige Verwendung des erhaltenen Materials erfolgen gemäß den Bedingungen, die in der von jedem Teilnehmer unterzeichneten Genehmigungs- und Rechteübertragungserklärung festgelegt sind.
- Dieses Material darf von Pole Spain gemäß den für die Werbung und Verbreitung der Meisterschaft genehmigten Bedingungen verwendet werden, unter anderem auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbematerialien, in den Medien und bei zukünftigen Ausgaben der Veranstaltung.
- Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss die entsprechende Genehmigung vom Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.
- Die konkreten Bedingungen hinsichtlich Umfang, Dauer, Verbreitungsmethoden und anderer Aspekte der Bildrechte werden in dem vom Teilnehmer unterzeichneten Genehmigungsdokument festgelegt.
18. BARTEST
- Der Bar-Test wird dauern1 Minute pro AufführungDie
- Diese Zeit dient dazu, sich mit der Bühnenfläche vertraut zu machen und die Funktion der Drehstange zu überprüfen.
- Die Tests werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen durchgeführt.
- Die Teams können ihre Zeiten zusammenfassen und gemeinsam testen.
- Die Gruppenkategorien werden eine längere Testphase haben.
19. TEILNAHMEGEBÜHR
120 € – Einzelperson
60 € pro Person – Doppelzimmer
40 €/Person - Gruppen (mindestens 3 Personen)
BITTE GEBEN SIE DEN NAMEN UND DIE KATEGORIE DES TEILNEHMERS IN DER ZAHLUNGSBESTÄTIGUNG AN.
Bitte fügen Sie dem Anmeldeformular eine Fotokopie oder einen Scan Ihres Original-Personalausweises bei.
Sobald die Musik für den Wettbewerb ausgewählt wurde, muss sie im entsprechenden Format eingereicht werden. MP3 oder MP4 Bitte senden Sie den Zahlungsnachweis vor dem oben genannten Stichtag an campeonatopolespain@gmail.com. Dateiformat: MP3 oder MP4 (Name des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Kategorie, Interpret/Interpretin, Songtitel).
Bewerber müssen lediglich die Anweisungen bei der Einreichung ihrer Bewerbung befolgen. Durch das Ausfüllen und Unterzeichnen des Bewerbungsformulars erklären sich die Teilnehmer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Organisation und den unten beschriebenen allgemeinen Regeln einverstanden.
Die Organisatoren haben das Recht, die Meisterschaft aufzuzeichnen und das Material zu verbreiten sowie Videos und Fotos zu entfernen, die als ungeeignet erachtet werden.
Wir behalten uns das Recht vor, die Regeln und Bestimmungen von Pole Spain jederzeit zu ändern.
Szenariomaßnahmen
- Barhöhe: 4 Meter
- Gesamtbreite der Bühne: 9 Meter
- Abstand zwischen den vorderen Stangen und der Bühnenbasis: 5 Meter
- Abstand zwischen den Balken: zwischen 3 und 4 Metern
Beurteilungskriterien
Die Wertungen und technischen Entscheidungen der Jury sind endgültig und verbindlich, außer im Falle von Schreib- oder Rechenfehlern. Disziplinarische Entscheidungen oder Entscheidungen bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen werden von der Organisation Pole Spain getroffen.
Die Teilnehmer werden anhand zweier Aspekte beurteilt:
1) Technischer Bereich :
- Linien, Sauberkeit, fließende Übergänge.
- Tricks, Übergänge sowohl in Kraft als auch in Flexibilität.
- Originalität bei Tricks und Übergängen.
- Musikalität, Ausdauer und Konstanz während der gesamten Darbietung.
-Widerstand und Beständigkeit in der gesamten Choreografie.
2) Künstlerische Abteilung :
- Die Konsistenz des Images: Garderobe, Make-up, Video, Charakter.
- Künstlerischer Ausdruck und Interpretation.
- Originalität im Konzept und in den Ideen.
- Auswirkungen auf Richter und die Öffentlichkeit.
- Choreografie, Bühnenpräsenz und Bodenarbeit.
In den Kategorien Doppel und Gruppe werden außerdem folgende Kriterien berücksichtigt:
-Synchronisation.
-Tricks und unterstützte Übergänge mit Balance.
Punkte werden abgezogen für:
- Beleg.
- Gleichgewichtsverlust.
- Umkleidekabinenstörung.
- Fallen.
- zusätzliche Zeit für Reinigung oder Bühnenaufbau.
Die Juroren können einen Auftritt jederzeit abbrechen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Teilnehmer seine Gesundheit und Sicherheit gefährdet oder gegen die Regeln verstößt.
Die Richter können eine Darbietung auch stoppen, bestrafen oder deren Disqualifizierung vorschlagen, wenn sie der Ansicht sind, dass deren Inhalt, Inszenierung, Symbolik, Gesten oder verwendete Elemente gegen die allgemeinen Regeln des Wettbewerbs verstoßen, insbesondere gegen diejenigen, die sich auf künstlerische Inhalte, Symbole und sensible Darstellungen beziehen.
Die Bewertung sollte unter Berücksichtigung der Gesamtperformance und ihres Kontextes erfolgen, wobei isolierte Elemente nicht beurteilt werden sollten, ohne deren Funktion innerhalb des künstlerischen Konzepts zu berücksichtigen.
Im Zweifel oder bei Uneinigkeit trifft die Organisation Pole Spain die endgültige Entscheidung, die sich vor der endgültigen Entscheidung mit der Jury beraten kann.
Die Gewinner werden 30 Minuten nach Veranstaltungsende bekanntgegeben. Vor und während des Wettbewerbs ist jeglicher Kontakt zwischen Teilnehmern und Juroren im Theater untersagt.
